An der Gemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Seuzach-Thurtal vom 24. Juni 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Lilian Maier,
Die Kirchgemeindeversammlung der Evang.-ref. Kirchgemeinde Seuzach-Thurtal fand am 24. Juni 2025 in der Kirche Ellikon statt.
Folgende Beschlüsse wurden einstimmig gefasst:
1. Bauabrechnung Sanierung Kirchturm Thalheim: Die Bauabrechnung über Fr. 152’567.35 wurde genehmigt. Gegenüber dem bewilligten Kredit ergaben sich Minderkosten von rund 7,5 %.
2. Jahresrechnung 2024: Die Jahresrechnung 2024 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 4’036’094.60 sowie die Sonderrechnungen wurden genehmigt. Die Bilanzsumme beträgt Fr. 8’274’491.52.
3. Pfarrwahlkommission ergänzt: Martina Amstutz und Monika Weiss (beide Rickenbach) wurden als zusätzliche Mitglieder in die Pfarrwahlkommission gewählt.
4. Jahresbericht 2024: Der Jahresbericht wurde ohne Einwände entgegengenommen.
Rekurse wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung können innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse gestützt auf §151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, an den Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, einzureichen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll liegt auf dem Sekretariat, Stationsstrasse 34, in Seuzach auf.
Seuzach, im Juli 2025, Reformierte Kirchenpflege Seuzach-Thurtal
Folgende Beschlüsse wurden einstimmig gefasst:
1. Bauabrechnung Sanierung Kirchturm Thalheim: Die Bauabrechnung über Fr. 152’567.35 wurde genehmigt. Gegenüber dem bewilligten Kredit ergaben sich Minderkosten von rund 7,5 %.
2. Jahresrechnung 2024: Die Jahresrechnung 2024 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 4’036’094.60 sowie die Sonderrechnungen wurden genehmigt. Die Bilanzsumme beträgt Fr. 8’274’491.52.
3. Pfarrwahlkommission ergänzt: Martina Amstutz und Monika Weiss (beide Rickenbach) wurden als zusätzliche Mitglieder in die Pfarrwahlkommission gewählt.
4. Jahresbericht 2024: Der Jahresbericht wurde ohne Einwände entgegengenommen.
Rekurse wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung können innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse gestützt auf §151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, an den Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, einzureichen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll liegt auf dem Sekretariat, Stationsstrasse 34, in Seuzach auf.
Seuzach, im Juli 2025, Reformierte Kirchenpflege Seuzach-Thurtal