Beschlussfassung der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 22. Februar 2026

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An der Gemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Seuzach-Thurtal vom 22. Februar 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Lilian Maier,
Die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung der Evang.-ref. Kirchgemeinde Seuzach-Thurtal fand am 22. Februar in der Kirche Ellikon statt.
Folgende Beschlüsse wurden einstimmig gefasst:



1. Wahl von Pfarrerin Nyree Heckmann wurde angenommen.

Rekurse wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung können innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse gestützt auf §151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden.

Begehren um Berichtigung des Protokolls sind innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, an den Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, einzureichen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll liegt auf dem Sekretariat, Stationsstrasse 34, in Seuzach auf.

Seuzach, im Februar 2026, Reformierte Kirchenpflege Seuzach-Thurtal