Die Kirchgemeindeversammlung der Evang.-ref. Kirchgemeinde Seuzach-Thurtal fand am 22. September 2026 in der Kirche Dinhard statt.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Lilian Maier,
An der Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Seuzach-Thurtal
vom 22. September 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Wahl von Pfarrer Wolfgang von Ungern-Sternberg wurde angenommen.
Rechtsmittelbelehrung
Rekurse wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung können innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herrn Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herrn Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, an den Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herrn Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, einzureichen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll liegt im Sekretariat, Stationsstrasse 34, in Seuzach auf.
Seuzach, 25. September 2026
Reformierte Kirchenpflege Seuzach-Thurtal
vom 22. September 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Wahl von Pfarrer Wolfgang von Ungern-Sternberg wurde angenommen.
Rechtsmittelbelehrung
Rekurse wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung können innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herrn Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herrn Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, an den Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herrn Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, einzureichen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll liegt im Sekretariat, Stationsstrasse 34, in Seuzach auf.
Seuzach, 25. September 2026
Reformierte Kirchenpflege Seuzach-Thurtal