Kirchgemeindeversammlung

Interessierte Stimmberechtigte, bzw. in Altikon, Dinhard, Ellikon, Rickenbach, Seuzach und Thalheim wohnhafte Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde, treffen sich zwei Mal jährlich gemäss der in der Gemeindebeilage der Zeitung reformiert. sowie auf unserer Webseite publizierten Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung. Die Akte liegt vorher zur Einsicht in der Gemeindekanzlei Seuzach auf.

Der Ablauf einer Kirchgemeindeversammlung

Nach der Eröffnung und Begrüssung wird jeweils eine Stimmenzählerin / ein Stimmenzähler gewählt. Der vorgängig auf der Gemeindeseite publizierte Jahresbericht des Vorjahres wird zur Kenntnis genommen und es gibt eine Aussprache über den Stand des kirchlichen Lebens. Die Jahresrechnung des Vorjahres, welche vorgängig zusammen mit dem Jahresbericht in der Gemeindekanzlei auflag, wird präsentiert und der Abschied der Kirchenpflege sowie der Rechnungsprüfungskommission (RPK) verlesen.
Danach wählen die Stimmberechtigten die Mitglieder der RPK und zum Schluss geht es um Informationen und allfällige Anfragen gemäss Paragraph 51 des Gemeindegesetzes, die vorgängig eingereicht werden müssen.
Gemäss Artikel 7 der Kirchgemeindeordnung muss ein Protokoll über die Ergebnisse der Verhandlungen geführt werden. Dieses wird von der Stimmenzählerin / dem Stimmenzähler geprüft und unterzeichnet – und liegt danach zur Einsicht in der Gemeindekanzlei auf.

An dieser Stelle möchte ich Sie dazu ermutigen falls möglich ebenfalls an einer der nächsten Kirchgemeindeversammlungen teilzunehmen; Sie haben die Möglichkeit mitzubestimmen und erhalten interessante Informationen über das kirchliche Leben. Lohnenswert und bereichernd in einem anderen Sinne ist auch das anschliessende gemütliche Zusammensein beim Apéro.