Beschlussfassung der Kirchgemeindeversammlung vom 27.11.24
An der Gemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Seuzach-Thurtal vom 27. November 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Lilian Maier,
Die Gemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Seuzach-Thurtal vom 27. November 2024 hat
1. das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 25. Juni 2024 abgenommen.
2. den Beschluss über die zukünftige Genehmigung des KGV-Protokolls durch die Kirchenpflege genehmigt.
3. a) die Zahl der zugewählten Mitglieder für die Pfarrwahlkommission Dinhard/Seuzach auf fünf festgesetzt.
b) Bernhard Freitag, Seuzach, Markus Fritschi, Dinhard, Doris Stöckly, Seuzach, Margrit Strässler, Dinhard, Mirjam Zimmermann, Dinhard, als zugewählte Mitglieder in die Pfarrwahlkommission gewählt.
c) Margrit Uhlmann, Dinhard, als Präsidentin der Pfarrwahlkommission gewählt.
4.das Budget 2025 genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse gestützt auf §151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, an den Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, einzureichen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll liegt auf dem Sekretariat, Stationsstrasse 34, in Seuzach auf.
Seuzach, im Dezember 2024, Reformierte Kirchenpflege Seuzach-Thurtal
1. das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 25. Juni 2024 abgenommen.
2. den Beschluss über die zukünftige Genehmigung des KGV-Protokolls durch die Kirchenpflege genehmigt.
3. a) die Zahl der zugewählten Mitglieder für die Pfarrwahlkommission Dinhard/Seuzach auf fünf festgesetzt.
b) Bernhard Freitag, Seuzach, Markus Fritschi, Dinhard, Doris Stöckly, Seuzach, Margrit Strässler, Dinhard, Mirjam Zimmermann, Dinhard, als zugewählte Mitglieder in die Pfarrwahlkommission gewählt.
c) Margrit Uhlmann, Dinhard, als Präsidentin der Pfarrwahlkommission gewählt.
4.das Budget 2025 genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die gefassten Beschlüsse gestützt auf §151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, an den Präsidenten der Bezirkskirchenpflege, Herr Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, einzureichen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll liegt auf dem Sekretariat, Stationsstrasse 34, in Seuzach auf.
Seuzach, im Dezember 2024, Reformierte Kirchenpflege Seuzach-Thurtal